Hygieneschutzkonzept TSV Übersee (Stand 19.5.2021)

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Hygieneschutzkonzept TSV Übersee (Stand 07.06.2021)

Die Aufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenndas Rahmenhygienekonzept „Sport“ des bayrischen Staatsministerium des Innerendas Hygieneschutzkonzept des TSV Überseedie Vorgaben der jeweiligen Fachverbändeunddie Vorgaben der lokalen Behörden (Landkreis, Gemeinde)eingehalten werden.Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich.Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Be-hörden bekanntgegeben werden

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenn

  • das Rahmenhygienekonzept „Sport“ des bayrischen Staatsministerium des Inneren
  • das aktuelle Hygieneschutzkonzept des TSV Übersee
  • die Vorgaben der jeweiligen Fachverbände
  • und die Vorgaben der lokalen Behörden (Landkreis, Gemeinde)

eingehalten werden.

Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften.

Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich.

Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Behörden bekanntgegeben werden.

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Ulrich Genghammer

Vorsitzender

Hygieneschutzkonzept für den VereinTSV ÜberseeStand: 19.05.2021Die Aufnahme des Sportbetriebs ist nur zulässig, wenndas Rahmenhygienekonzept „Sport“ des bayrischen Staatsministerium des Innerendas Hygieneschutzkonzept des TSV Überseedie Vorgaben der jeweiligen Fachverbändeunddie Vorgaben der lokalen Behörden (Landkreis, Gemeinde)eingehalten werden.Alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und SportlerInnen informieren sich vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs über die oben genannten Vorschriften. Für die Umsetzung der Vorgaben sind die TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen verantwortlich.Dieses Hygienekonzept hat Gültigkeit bis weitere Öffnungsschritte durch die zuständigen Be-hörden bekanntgegeben werden.OrganisatorischesoDurch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf derWebsite und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend infor-miert sind.